Appendix A — Beschreibung der Versuchspersonendatenbank Castellum

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Friday, July 19, 2024

A.1 Präambel

Die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Der gesetzeskonforme Umgang mit personenbezogenen Daten ist eine Basis für eine vertrauensvolle Beziehung zu Studienteilnehmenden, Beschäftigten, zu Kooperations- und Geschäftspartnerinnen und -partnern sowie allen an der Forschung der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft interessierten Personen. Grundlage dieses Konzepts bilden die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzeptes gültigen Form.

A.2 Begriffsbestimmungen

A.2.1 Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (“betroffene Person”) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem odermehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität diesernatürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zählen nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

A.2.2 Verarbeitung

Verarbeitung nach Art. 4 Nr. 2 DS-GVO umfasst jeden analogen oder digitalen Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener Daten.

A.3 Grundsätze für die Verarbeitung von Daten in der Forschung

Die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg schützt die Rechte von Personen, die im Rahmen von Forschungsprojekten an Studien aktiv teilnehmen, die Teil von Beobachtungsstudien sind oder mit deren Daten oder Bioproben geforscht wird. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um schutzbedürftige Personen wie Minderjährige oder in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen handelt. Forschung mit personenbezogenen Daten findet auf Basis der Einwilligung statt, wenn die Daten direkt bei den Teilnehmenden erhoben werden. Die Erfüllung der Betroffenenrechte, die Sicherstellung geeigneter technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen werden beim Studiendesign berücksichtigt und in der Projektbeschreibung dargestellt.

A.4 Verwendete Software

Die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg plant den Betrieb einer Versuchspersonendatenbank mit dem Namen “Castellum”. Die Datenbank dient dazu interessierten Personen eine Teilnahme an wissenschaftlichen Studien zu ermöglichen und zur zentralen Verwaltung von Kontaktdaten aller aller Proband*innen. Zu diesem Zweck müssen Kontaktdaten und für die Studiendurchführung relevante personenbezogene Daten verwaltet und gespeichert werden. Um eine Verarbeitung der Daten in Einklang mit geltenden Standards der DS-GVO und des BDSG zu gewährleisten, soll die Software “Castellum” verwendet werden. Bei Castellum handelt es sich um eine Webanwendung, die in einem zentralen Projekt der Max-Planck-Gesellschaft maßgeblich von einem Entwicklungsteam am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung entwickelt wurde. Die Anwendung wird lokal innerhalb der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft beziehungsweise auf Servern des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) der Universität Hamburg gehostet und steht nur im Intranet zur Verfügung, d.h, ein direkter Zugang über das Internet ist nicht möglich. Der Zugriff auf die Weboberfläche erfolgt verschlüsselt (SSL). Zur Nutzung der Webanwendung müssen Nutzer*innen einen begründeten formlosen Antrag stellen. Die Freischaltung des Accounts erfolgt erst nach einer allgemeinen DS-GVO-Schulung und einer spezifischen Einführung in Castellum. Die Accounts haben jeweils eine einjährige Laufzeit und können nur nach der Teilnahme an Auffrischungsschulungen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Berechtigungen innerhalb der Datenbank werden regelmäßig überprüft und nicht mehr benötigte Accounts werden gelöscht. Der Zugriff auf den Server ist nur einem kleinen Administratoren-Kreis der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft vorbehalten.

A.5 Umfang der Datenverarbeitung

Die in der Datenbank enthaltenen Daten werden vertraulich nach Vorgabe der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erhoben, verarbeitet und genutzt. Näheres dazu findet sich im Kapitel Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.

Es werden drei Arten von Daten gespeichert: Die personenidentifizierenden Daten (1) ermöglichen es, Kontakt mit Teilnehmer*innen aufzunehmen. Wissenschaftlich relevante Merkmale (2) ermöglichen es, dass Einladungen zu Studien gezielt nur an geeignete Teilnehmer*innen ergehen. Die Logistikdaten (3) fallen im Verlauf der Vorbereitung und Durchführung einer Studie an.

So werden in Castellum unter anderem folgende Informationen zu Personen gespeichert:

Zu (1) Personenidentifizierende Daten

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • akademischer Titel
  • Straße
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Telefon
  • Telefon alternativ

Zu (2) Wissenschaftlich relevante Merkmale

  • Händigkeit
  • Muttersprache
  • Alter
  • Teilnahme an Studien
  • Höchster Schulabschluss
  • Tauglichkeit für bestimmte Experimente und Studien (z.B. Magnetresonanztomographie (MRT), ggf. auf der Grundlage von Gesundheitsinformationen)

Zu (3) Logistikdaten

  • Aufnahme in die Datenbank
  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
  • Zuletzt kontaktiert
  • Erreichbarkeit (zeitlich befristete Abwesenheit)
  • Datenquelle
  • Einsichtsbestätigung zu Eignungsdokumenten je Studientyp
  • Bevorzugte Kontaktierungsmöglichkeit (Telefon, Mail)
  • Bisherige, vorherige oder aktuelle Studienteilnahmen mit Namen der Studie
  • Pro Studie:
    • Kontakt- bzw. Teilnahmestatus (z.B. “auf Antwort wartend”, “nicht erreicht”, “nimmt teil”, “ausgeschlossen”)
    • Zugewiesene Rekrutierer*innen
    • Termine zu Sitzungen inkl. zugewiesenen Durchführer*innen

A.6 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Castellum

An der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg existieren vier rechtliche Grundlagen für die Speicherung von Kontaktdaten (“Personenidentifizierende Daten”) in Castellum. Diese stellen sicher, dass sämtliche Kontaktdaten von (potentiellen) Proband*innen an einem Ort gepflegt werden können und sich der Zugriff auf diese Daten einheitlich und regelkonform innerhalb der Fakultät steuern lässt. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass es keine allgemeine Einwilligung zur Aufnahme in die Versuchspersonendatenbank gibt. Die Speicherung der Proband*innen-Daten ist also immer an Zwecke gebunden, die mit den vier Rechtsgrundlagen beschrieben werden.

A.6.1 Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO: “Einwilligung zur Rekrutierung”

Die Einwilligung zur Rekrutierung erlaubt aus Castellum heraus Personen für zukünftige Studien einzuladen, die laut Auswahlkriterien zu den Personen passen. Daher werden für diese Rechtsgrundlage zusätzlich auch Rekrutierungsmerkmale zu den Proband*innen gespeichert. Diese werden in einer getrennten Datenbank abgelegt. Castellum speichert direkt zu den Proband*innen-Datensätzen, ob diese Einwilligung vorliegt. Somit ist sichergestellt, dass die Einladung zu Studien über Castellum nur erfolgen kann, wenn diese Einwilligung vorliegt.

A.6.2 Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO und Art. 27 BDSG: “Studieneinwilligung”

Das Management der Einwilligungen zu Studien wird als dezentral angesehen. Studienleiter*innen an der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg sind selbst dafür verantwortlich, diese einzuholen und korrekt und wiederauffindbar außerhalb von Castellum zu archivieren. Das jeweilige Vorgehen wird in der entsprechenden Studieneinwilligung beschrieben. In den Studieneinwilligungen wird auch erklärt, dass die Kontaktdaten in Castellum gespeichert werden und der Zugriff nur über Studienpseudonyme und entsprechende Nutzer*innen-Rechte möglich ist. Castellum managt diese Studieneinwilligungen also nicht selbst, so dass bei einer gesetzten Studienteilnahme davon auszugehen ist, dass die individuelle Einwilligung erteilt wurde und die Rechtsgrundlage gegeben ist. Man kann Studienteilnahmen von Proband*innen unabhängig von (1) in Castellum manuell anlegen. Organisatorisch sind die Studienleiter*innen an der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg dazu angehalten, diesen manuellen Workflow möglichst selten zu nutzen und stattdessen über den Filtermechanismus auf Personen mit (1) gegangen wird.

A.6.3 Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO und Art. 1626, 1902 BGB: “Gesetzliche Vertreter*in”

In Castellum werden die Kontaktdaten von gesetzlichen Vertreter*innen gespeichert. Da diese für Personen unter gesetzlicher Vertretung Unterschriften tätigen, ist es ausreichend, wenn auf die entsprechend verknüpften Personen (1) oder (2) zutrifft.

A.6.4 Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: “Proband*in ist gesperrt”

Personen, die sehr unangenehm in Studien aufgefallen sind, sollen unter Einhaltung eines Vier-Augen-Prinzips gesperrt werden beziehungsweise nie wieder eingeladen werden. Statt diese Personendaten einfach zu löschen, behalten wir die Kontaktdaten, um zu verhindern, dass die Person erneut in die Versuchspersonendatenbank gelangen kann.

A.7 Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg unterliegt, vorgesehen ist. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

A.7.1 Zugriff auf Kontaktdaten über Pseudonyme

Castellum vergibt für Teilnehmende einer Studie jeweils individuelle studienspezifische Pseudonyme, um sicherzustellen, dass die eigentlichen wissenschaftlichen Daten über die Verwendung der Pseudonyme getrennt von den Kontaktdaten in einem anderen System gespeichert werden können. Darüber hinaus erlaubt es Castellum, dass in Studien auch mehrere Pseudonymräume (“Domänen”) erstellt werden können, so dass je teilnehmender Person auch mehrere Pseudonyme in einer Studie verwendet werden können. Die spezifische und erweiterbare Vergabe von Pseudonymen soll verhindern, dass über Studien (oder z.B. auch Personengruppen) hinweg wissenschaftliche Daten ohne entsprechende Grundlage zusammengeführt werden können. Während der Durchführung einer Studie ist technisch sichergestellt, dass ausschließlich Nutzer*innen mit der entsprechenden studienspezifischen Zugriffsrolle über eine Pseudonym-Suche auf die Kontaktdaten in Castellum zugreifen können. Sobald die Studie in Castellum als beendet markiert wird, erlischt diese Möglichkeit. Somit ist es dann nur noch der für Datenschutz verantwortlichen Person der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg bzw. dem/der Datenschutzkoordinator*in an der Universität Hamburg möglich, auf Studienteilnahmen und daraus resultierende Kontaktdaten zuzugreifen. Darüber hinaus kann auch der Pseudonymraum einer Studie vor Beendigung einer Studie gelöscht werden, dann ist es auch dem Datenschutzkoordinator*in unmöglich von pseudonymisierten wissenschaftlichen Daten auf die Kontaktdaten in Castellum zu schließen (die Forschungsdaten sind dann anonymisiert). Lediglich die Teilnahme an einer Studie ist dann noch in Castellum verzeichnet. Dieser Vorgang ermöglicht bzw. ersetzt das übliche Vorgehen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt nach einer Datenerhebung die Kodierliste zerstört wird.

A.8 Datenschutzmaßnahmen

A.8.1 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 24, Art. 32 DS-GVO)

Die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg setzt ausgehend vom Schutzbedarf der personenbezogenen Daten und unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert. Personenbezogene Daten werden insbesondere vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust, Veränderung oder vor unbefugter Offenlegung beziehungsweise vorn beziehungsweise unbefugtem Zugang zu personenbezogenen Daten geschützt.

A.8.2 Privacy by Design / Privacy by Default

IT-Systeme und Applikationen werden im Rahmen von Risikobetrachtungen grundsätzlich so ausgestaltet, dass sie die Vorgaben Datenschutz durch Technikgestaltung (privacy by design) und Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by default) des Art. 25 DS-GVO erfüllen.

A.8.3 Verpflichtung zur Vertraulichkeit

Alle Beschäftigten sowie externe Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Umgang mit den personenbezogenen Daten der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg haben, werden auf die Wahrung der Vertraulichkeit sowie die Einhaltung der externen und internen Regelungen verpflichtet.

A.8.4 Schulungen

Die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg verfügt über ein Schulungskonzept, das verpflichtende Basis-Schulungen für alle Beschäftigten sowie fachspezifische Schulungen enthält. Darüber hinaus werden potentielle Nutzer*innen erst nach einem erfolgreichen Abschluss in einem internen Online-DS-GVO-Kurs und einer individuellen Castellum-Schulung der entsprechenden LDAP-Gruppe hinzugefügt.

A.8.5 Technische Umsetzung

Die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg setzt für Castellum mehrere Sicherheitsmaßnahmen und organisatorische Prozesse bei der Zugriffskontrolle ein. So ist Castellum eine interne Anwendung, die nur aus dem internen Netz der Universität Hamburg erreichbar ist. Die Daten in Castellum werden physisch auf Servern der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft beziehungsweise auf Servern des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) der Universität Hamburg gespeichert. Der Zutritt zum Serverraum ist nur dem IT-Personal der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft für Bildungsforschung beziehungsweise des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) der Universität Hamburg möglich. Der Serverraum ist mit einer Alarmanlage gesichert, Zutritt zu den Räumlichkeiten ist nur mittels Transponder und Codeeingabe möglich. Die Schliessanlage protokolliert die Zugriffszeiten. Aufgrund der Zeitstempel der Datendateien als auch auf Grundlage der Logfiles der Server ist sichergestellt, dass Zugriffszeiten und User eindeutig identifiziert werden können.

A.8.6 Rollen- und Rechtemanagement

Nutzerinnen in der entsprechenden LDAP-Gruppe bekommen werden in Castellum verschiedene Rollen zugewiesen. Es gibt sechs fünf globale Rollen: Data protection coordinator, Principal Subject Manager, Receptionist, Study approver, Study Coordinator, Study Approver, Receptionist, Data Protection Coordinator und Administrator. Zwei dieser Rollen (Subject Manager, Data Protection Coordinator) erlauben einen umfassenden Zugriff auf Probandinnen-Daten. Diese Rollen werden nur einem sehr kleinen Personenkreis zugewiesen.

Der Study Coordinator kann Studien anlegen, Eigenschaften der Studie bestimmen sowie studienspezifische Einstellungen festlegen. Damit eine solche Studie letztlich auch im System veröffentlicht werden kann, muss sie vorher von einem Study Approver geprüft werden. Ein Receptionist kann die Liste von Versuchspersonen einsehen, die zu einer Studie eingeladen sind und kann sich so darum kümmern, dass die entsprechenden Proband*innen sämtliche relevanten Informationen zur Messung, also Ort, Zeit, etc. erhalten, die sie benötigen. Administrators werden dazu eingesetzt, sich um grundlegende Mechanismen bzgl. der Plattform zu kümmern, also z. B. die Zuteilung der anderen, zuvor erwähnten globalen Rollen oder das allgemeine User-Management.

Zusätzlich gibt es noch zwei studienspezifische Rollen, die beispielsweise vom Study Coordinator zugewiesen werden können: Recruiter und Study Conductor.

Recruiter erhalten innerhalb einer Studienrekrutierung Zugriff auf die Kontaktdaten von Personen, die den gesetzten Filterkriterien der Studie entsprechen. Study Conductors erhalten Zugriff auf die Kontaktdaten und die Pseudonyme von Personen, die in der Studie als teilnehmend markiert sind. Während Nutzer*innen mit der globalen Subject Manager bei der Proband*innen-Suche sämtliche passenden Datensätze in der Ergebnisliste angezeigt bekommen, erhalten Nutzer*innen mit den Rollen Recruiter oder Study Conductor ausschließlich nur studienspezifische Suchergebnisse geliefert.

Zusätzlich zum Nutzer*innen-Management über Rollen steuert Castellum den Zugriff auf die Datensätze über Vertraulichkeitsstufen. Nutzer*innen, Proband*innen und den Merkmalen der Person werden verschiedene Vertraulichkeitsstufen zugeteilt. Das stellt sicher, dass Nutzer*innen unabhängig von der zugewiesenen Rollen nur Datensätze einsehen können, die ihrer Vertraulichkeitsstufe entsprechen. Hierarchisch steht die Vertraulichkeitsstufe einer Proband*in über den jeweiligen Vertraulichkeitsstufen der Merkmale zur Person. In Castellum werden diese Daten über zwei Datenbanken verteilt (Kontaktdaten getrennt von allen anderen Daten). Die eigentlichen Forschungsdaten werden nicht in Castellum gespeichert. Die Verknüpfung wird über Pseudonyme geregelt, die nur über entsprechende Rechte in Castellum miteinander verbunden werden können.

A.8.7 Zwei-Faktor-Authentifizierung

Um die persönlichen Daten von Personen vor kompromittierten oder schwachen Passwörtern zu schützen, wird Castellum mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verwendet. Benutzer müssen einen zusätzlichen Code eingeben, bevor sie sich bei Castellum anmelden können. Derzeit werden jede generische TOTP-Anwendung oder FIDO2-Hardware-Sicherheitstoken unterstützt.

A.9 Grundsätze für jede Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DS-GVO)

A.9.1 Rechtmäßigkeit

Personenbezogene Daten werden auf rechtmäßige Weise nach Treu und Glauben verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt nur, wenn gesetzliche Vorschriften der DS-GVO, des BDSG oder vorrangige Rechtsvorschriften dies anordnen, ausdrücklich zulassen oder eine Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt.

A.9.2 Zweckbindung

Personenbezogene Daten werden nur für legitime Zwecke verarbeitet, die vor der Datenerhebung definiert wurden. Nachträgliche Änderungen der Verarbeitungszwecke bedürfen einer erneuten Prüfung einer vorhandenen Rechtsgrundlage.

A.9.3 Transparenz

Die betroffenen Personen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die jeweilige Datenverarbeitung informiert. Die Information erfolgt in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache.

A.9.4 Datenminimierung

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten ist so gestaltet, dass sie sowohl quantitativ als auch qualitativ auf das für die Erreichung der Zwecke erforderliche Maß beschränkt ist. Sofern der Zweck es zulässt und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel steht, werden anonymisierte Daten verwendet.

A.9.5 Richtigkeit

Personenbezogene Daten werden sachlich richtig, vollständig und – soweit erforderlich – auf dem aktuellen Stand verarbeitet. Mittels angemessener Maßnahmen wird sichergestellt, dass unrichtige, unvollständige oder veraltete Daten gelöscht, berichtigt, ergänzt oder aktualisiert werden.

A.9.6 Speicherbegrenzung

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange verarbeitet, wie dies für die Erfüllung der jeweiligen Zwecke erforderlich ist und keine anderweitigen gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsgemäßen Aufbewahrungspflichten bestehen.

A.9.7 Sicherheit der Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten werden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff oder Offenlegung, unrechtmäßiger Verarbeitung sowie versehentlichem Verlust, Veränderung oder Zerstörung geschützt. Diese Maßnahmen berücksichtigen den Stand der Technik, die Risiken der Verarbeitung und den Schutzbedarf. Die Anforderungen an die Maßnahmen sind Teil des Informationssicherheitsmanagements der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg.

A.9.8 Rechte der betroffenen Personen

Als betroffene Person, deren personenbezogene Daten im Rahmen der Versuchspersonendatenbank erhoben werden, bestehen grundsätzlich folgende Rechte, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen Ausnahmen zur Anwendung kommen:

  • Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
  • Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
  • Löschung (Art. 17 Abs. 1 DS-GVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO)
  • Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO). Dies ist für die Universität Hamburg der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg.

A.10 Kontaktdaten der Verantwortlichen

Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Die Universität Hamburg vertreten durch den Präsidenten
Mittelweg 177
20148 Hamburg
E-Mail: praesident@uni-hamburg.de

Die Universität Hamburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gesetzlich vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Hauke Heekeren, Präsident der Universität Hamburg, Mittelweg 177, 20148 Hamburg.

A.11 Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Universität Hamburg

Datenschutzbeauftragte/r der Universität Hamburg
Mittelweg 177, 20148 Hamburg
E-Mail: datenschutz@uni-hamburg.de

A.12 Anhang

Alle Nutzer*innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um für die Nutzung von Castellum zugelassen zu werden:

  1. Es wurde ein spezifisches Rollen- und Rechtetraining absolviert.
  2. Die verpflichtenden Datenschutzmodule der Active Mind Academy (https://www.activemind.academy/en/) wurden absolviert.
  3. Ein aktiver Account (Benutzerkennung) der Universität Hamburg liegt vor.
  4. Der/die Nutzer*in wurde der entsprechenden Rechtegruppe hinzugefügt.
  5. Es wurde die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) eingerichtet.
  6. Wenn Zugang zu Daten von unter 16-Jährigen benötigt wird (entspricht der “Study Conductor”-Rolle im Rollen- und Rechtemanagement von Castellum), wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, das der Studienleitung vorgelegt wird.